Soziales und Gesundheit
Mit grüner Sozialpolitik engagierte Arbeit im Bezirkstag
In welcher Gesellschaft wollen wir leben?
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für ein Gesellschafts- und Menschenbild, in dem Würde und persönliche Wertschätzung, Chancengerechtigkeit, Toleranz und gesellschaftliche Teilhabe zentrale Werte darstellen. Niemand darf davon ausgenommen werden, auch nicht die Menschen, die Hilfen brauchen, weil sie behindert, alt, pflegebedürftig oder psychisch krank sind.
Allen die Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen, wie es in der bayerischen Verfassung steht, ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen müssen Hilfestrukturen und Mittel bereitstellen, die die Würde, das Selbstbestimmungsrecht und die Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen stärken.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wenden sich entschieden gegen den allgemeinen Abbau sozialer Leistungen. Wir treten dafür ein, dass die notwendigen monetären wie personellen Ressourcen für ein selbstbestimmtes Leben zur Verfügung gestellt werden.
Die Auswirkungen einer sich wandelnden Gesellschaft sowie die demographische Entwicklung lassen erwarten, dass zunehmend mehr Menschen auf Leistungen des Bezirks angewiesen sind.
Die Aufgaben der Bezirke zum sozialen Ausgleich und in der Förderung benachteiligter Personen schlagen sich als Sozialausgaben in der Haushaltsbilanz des Bezirks nieder.
Eine Gesellschaft, die sich den Grundsätzen des Humanismus verpflichtet fühlt, muss sich darüber im Klaren sein, dass Ausbildung, Betreuung und Pflege ihren Preis haben. Deshalb muss sich der Finanzbedarf der Bezirksebene nach dem individuellen Bedarf der Leistungsempfänger richten.
Politik für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen
Der Bezirk ist nach den Vorschriften der Sozialgesetzgebung für die überörtliche Sozialhilfe zuständig. Mitmenschen, die trotz Pflegeversicherung die Pflegeleistungen oder eine notwendig gewordene Heimunterbringung nicht selbst finanzieren können, haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Im Jahr 2007 wurden dafür im Bezirk Mittelfranken etwa 78 Millionen Euro ausgegeben.
Selbstbestimmtes Leben im Alter heißt für uns GRÜNE, möglichst lange im geeigneten häuslichen Umfeld wohnen zu können. Wir setzen uns für beim Bezirk angesiedelte, trägerunabhängige Beratungs- und Koordinierungsstellen ein, die zum Beispiel Interessierten helfen, Haus- oder Wohngemeinschaften zu bilden, sowie generationenübergreifende Projekte zu verwirklichen und über das vielfältige Service- und Pflegeangebot zu informieren. Bisher vorhandene Strukturen und Beratungsstellen bleiben erhalten.
An der Ausgestaltung der mit der Pflegereform beschlossenen Pflegestütz-
punkte wollen wir mitwirken. Die Pflege-stützpunkte müssen unabhängig sein. Es ist sicher zu stellen, dass eine unabhängige Beratung garantiert und die Vernetzung aller Beteiligter (Fachleute, Angehörige, Selbsthilfegruppen,...) gewährleistet ist.
Die Wahrung der Menschenwürde in der stationären Pflege ist durch gute Rahmenbedingungen und ein unterstützendes Controllingsystem sicher zu stellen. Wir GRÜNE treten für einen besonderen Schutz der Pflegebedürftigen, für Mitbestimmung der Betroffenen und Angehörigen, für bedarfsgerechte Ausstattung mit Personal, für Transparenz der Heim- und Pflegekosten und für ein einheitliches überprüfbares Qualitätsmanagement einschließlich qualifizierter Heimleitungen ein. Die Fachkraftquote von 50% darf nicht unterschritten werden!
Die Reform der Pflegeversicherung bringt hier zwar geringfügige Verbesserungen, ist aber insgesamt nicht ausreichend. So kann die bessere Berücksichtigung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, zum Beispiel Demenzkranken, in der Pflegeversicherung nur ein erster Schritt sein.
Notwendig ist vielmehr eine grundlegende Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbe-griffs mit dem Ziel, Bedarf und Bedürfnisse der Betroffenen vollständig zu erfassen.
Besondere Aufmerksamkeit muss künftig auch den Problemen von älter werdenden Menschen mit Behinderung und Obdachlosen, die pflegebedürftig werden, gewidmet werden. Für sie müssen Möglichkeiten geschaffen werden, nicht in Pflegeheimen zu landen.
Im Bereich der gerontopsychiatrischen Betreuung seiner Mitbürger hat Mittelfranken viel getan. Wir sehen das als gute Basis für einen Prozess, der weitergeführt werden soll. Die mittelfränkische „Alzheimer-Kampagne“ leistet in diesem Bereich wertvolle Arbeit.
Soziale Sicherung für Menschen mit Behinderung - Ambulante Hilfen und Persönliches Budget
Eingliederungshilfe für Behinderte ist die gesetzlich abgesicherte Förderung zur Teilhabe an der Gemeinschaft und am Berufsleben - dafür wurden 2007 etwa 204 Millionen EUR im Bezirk Mittelfranken ausgegeben.
Seit dem 1. Januar 2008 ist der Bezirk Mittelfranken nicht nur für die Leistungen der stationären Eingliederungshilfe zuständig, sondern auch für die ambulanten Hilfen für Menschen mit Behinderung. Diese überfällige Entscheidung des Bayerischen Landtags ermöglicht es nun, den betroffenen Menschen individueller gerecht zu werden. Von der Frühförderung, dem Behindertenfahrdienst über Angebote der offenen Behindertenarbeit bis hin zu neuen Wohnformen soll so behinderten Menschen mehr Flexibilität in ihrer Lebensgestaltung zuteil werden. Wir GRÜNE wissen allerdings auch, dass mit dieser veränderten Aufgabenstellung alleine noch nichts gewonnen ist. Aufgrund der bisherigen Zuständigkeit von Landkreisen und kreisfreien Städten haben sich sehr unterschiedliche Standards in der Angebotspalette entwickelt, die es auf hohem Niveau anzugleichen und auszubauen gilt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen gemeinsam mit den Organisationen der Behinderenselbsthilfe und den Eltern- und Angehörigenverbänden diese Ziele schrittweise voranbringen. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ lässt sich nur verwirklichen, wenn barrierefreier Wohnraum, Mobilität und die jeweils nötige Betreuung sichergestellt werden.
Die wohnortnahe Förderung und Beschulung von behinderten Kindern und Jugendlichen setzt auch bei Kindertagesstätten und Schulen die Bereitschaft zur integrativen Betreuung voraus. Dass diese in Deutschland im Gegensatz zu vielen europäischen Nachbarn noch in den Kinderschuhen steckt, bedeutet eine Herausforderung für uns alle. Der Bezirk leistet weiterhin über Eingliederungshilfe seinen Beitrag für integrative Kindergärten.
Die Einführung des „Persönlichen Budgets“ im Sozialgesetzbuch stellt einen Paradigmenwechsel dar. Menschen mit Behinderung können dadurch im Idealfall eigenverantwortlich Leistungen einkaufen und ihren individuellen Hilfebedarf decken. Seit 1. Januar 2008 ist dieses Wunsch- und Wahlrecht als Ergänzung zur bisherigen traditionellen Sachleistung gesetzlich festgelegt. Wir fordern Kostensätze, die eine eigenständige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
Der Bezirk fördert das Assistenzmodell, das den betroffenen Menschen ein eigenständiges Leben ermöglicht.
Trotz des allgemeinen Rückgangs der Arbeitslosigkeit sind Menschen mit Behinderung nach wie vor auf dem 1. Arbeitsmarkt schwer zu vermitteln.
Um die Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern, stellen Integrations- und Selbsthilfefirmen sowie die Arbeitsassistenz ein wichtiges ergänzendes Angebot dar. Wir GRÜNE fordern daher die Bundesagentur für Arbeit auf, diesen Sektor noch stärker zu unterstützen. Einer rückläufigen Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe für nicht besetzte Arbeitsplätze muss entgegengewirkt werden. Menschen mit Behinderungen müssen vorrangig im ersten Arbeitsmarkt integriert werden.
Neben den Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist diese aktive Arbeitsmarktpolitik zur Eingliederung unerlässlich.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben, egal ob in Regierung oder Opposition, aktiv an der Ausarbeitung der Behindertengleichstellungsgesetze in Bund und Land mitgewirkt. Ein Menschenbild, welches auf gesellschaftlicher Teilhabe und Mitbestimmung basiert, ist als unsere grüne Handschrift in diese Gesetze mit eingeflossen. Unser Ziel bleibt weiterhin ein Bundesleistungsgesetz jenseits des Sozialhilferechts. Darin sollte die Finanzierung der heutigen Eingliederungshilfe auf verlässliche Grundlagen gestellt werden. Eine grüne Sozialpolitik auf Bezirksebene kann nur erfolgreich sein, wenn es gelingt, gesellschaftliche Mehrheiten für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu schaffen.
Grüne Psychiatriepolitik
Psychische Erkrankungen nehmen seit Jahren zu. Immer mehr Menschen sind davon betroffen. Dies hat auch zu einer veränderten Wahrnehmung psychischer Erkrankungen in der Gesellschaft geführt. Nach wie vor herrscht aber über seelische Krankheitsverläufe erschreckende Unwissenheit und Vorurteile in der Bevölkerung.
Der Bezirk baut eine gemeindenahe Kinder- und Jugendpsychiatrieversorgung sowohl stationär und ambulant aus.
Psychisch kranke Menschen sollen dabei unterstützt werden, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Eine Stärkung ambulanter Hilfen wie der Sozialpsychiatrischen Dienste, Institutsambulanzen und Übergangs-einrichtungen ist dazu notwendig.
Vor allem muss sichergestellt sein, dass auch FachärztInnen in den ambulanten Diensten eingesetzt sind.
Der Ausstieg der Krankenkassen und des Freistaats Bayerns aus der Finanzierung der sozialpsychiatrischen Dienste ist nicht hinnehmbar. Folge davon wird sein, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen sich wieder häufiger und für längere Zeit in stationäre Einrichtungen begeben müssen bzw. notwendige Hilfen sehr viel später greifen. Es ist vorrangige Aufgabe des Bezirks, für eine gute ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen zu sorgen. Für uns GRÜNE gilt: „Ambulant vor stationär und beides möglichst wohnortnah!“
Viele psychisch kranke Menschen können nur außerhalb von psychiatrischen Einrichtungen leben, wenn Hilfe im Krisenfall auch zu ihnen nach Hause kommt. Neue Wege der Krisenhilfe müssen gefördert und ausgebaut werden. Erste positive Erfahrungen in Nürnberg zeigen, dass bei psychischen Krisen wie Phobien, Suizidgedanken oder Gewaltausbrüchen die rasche fachliche Unterstützung durch ein Krisenteam Zwangsmaßnahmen und polizeiliche Eingriffe in vielen Fällen überflüssig macht.
Wir fordern, dass zur Wiedereingliederung psychisch kranker Menschen weitere Möglichkeiten der Arbeitstherapie und Rehabilitation eröffnet werden, z.B. in den bestehenden Gärtnereien, in ehemaligen landwirtschaftlichen Gütern und anderen Wirtschaftsbetrieben an den Bezirkskliniken.
Die drei Bezirkskliniken in Erlangen, Ansbach und Engelthal werden als Kommunalunternehmen geführt. Es ist erklärtes Ziel der mittelfränkischen GRÜNEN in der nächsten Wahlperiode im Verwaltungsrat der Bezirkskliniken mitzubestimmen. Für das Jahr 2007 hat der Bezirk voraussichtlich 1,8 Millionen EUR für den Ausgleich des Defizits in den Bezirkskliniken aufzuwenden.
Dies entlässt den Bezirk jedoch nicht aus seiner Verpflichtung, als Arbeitgeber für vorbildliche Arbeitsbedingungen zu sorgen. Vor allem im sozialen Bereich muss dafür gesorgt werden, dass Leistungserbringer und die Bezirkskliniken mit einer angemessenen Fachkraftquote und tariflicher Entlohnung ihren Anforderungen gerecht werden.
Alternative Heilmethoden als sinnvolle Ergänzung zu herkömmlicher medizinischer Behandlung sind zu prüfen und anzuwenden. GRÜNE setzen sich dafür ein, dass auch solche Angebote im Bezirk Mittelfranken für psychisch kranke Menschen, insbesondere für Kinder, angeboten werden. Wir GRÜNE fordern frauenspezifische Einrichtungen in der Psychiatrie.











